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                (1) Teilnahmebedingungen 
                Die Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den bei der jeweiligen 
                Veranstaltung (im folgenden VA genannt) angegebenen Voraussetzungen. 
                Werden diese nicht erfüllt, oder ist die in den rechtzeitig vor 
                VA-Beginn zugesandten detaillierten Unterlagen angegebene Ausrüstung 
                in einem die Sicherheit beeinträchtigenden Maße unvollständig, 
                ist der Bergführer dazu verpflichtet, den Teilnehmer teilweise 
                oder ganz von der VA auszuschließen. Allfällige Leihausrüstung 
                ist im Programm angegeben.  
                 
                (2) Anmeldung 
                Auf die telefonische, persönliche oder schriftliche Anmeldung 
                erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung, mit der die 
                Buchung für beide sich daraus ergebende Vertragspartner verbindlich 
                ist. Der Buchungsbestätigung beigelegt ist die Rechnung für die 
                Veranstaltung, auf welche für Wochenveranstaltungen in Österreich 
                eine Anzahlung von € 45,- , im Alpenraum von € 90,- fällig ist. 
                Die fällige Anzahlung für andere Veranstaltungen geben wir Ihnen 
                mit der Buchungsbestätigung bekannt.
              
 (3) Anmeldeschluß 
                Anmeldeschluß ist in der Regel 4 Wochen vor 
                Veranstaltungsbeginn. Freie Plätze werden auch nach dieser 
                Frist vergeben, wenn das Zustandekommen der VA bereits garantiert 
                ist.  
                 
                (4) Rücktritt durch den Teilnehmer 
                Für den jederzeit möglichen Rücktritt von einer erfolgten und 
                bereits bestätigten Anmeldung ist die Alpinschule NOLIMIT (im 
                folgenden ASN genannt) berechtigt, folgende Gebühren in Rechnung 
                zu stellen: bei Rücktritt bis 28 Tage vor VA Beginn die Anzahlung 
                als Bearbeitungsgebühr, 27-14 Tage 40%, 14-7 Tage 60%, danach 
                75% der Veranstaltungskosten, außer, wenn der durch den Rücktritt 
                freigewordene Platz an jemand anders weiterverkauft werden kann. 
                In diesem Fall wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr verrechnet. 
                Scheidet ein Teilnehmer - unabhängig von Gründen - vorzeitig von 
                einer VA aus, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Entschädigung. 
                 
                (5) Rücktritt durch die ASN 
                Wird die Durchführung einer VA bereits vor VA Beginn aus wie auch 
                immer gearteten Gründen erheblich erschwert oder verunmöglicht, 
                ist die ASN dazu berechtigt, ihrerseits kurzfristig die VA abzusagen. 
                Wird die daraufhin angebotene Ersatzveranstaltung (Ersatztermin) 
                als Alternative nicht akzeptiert, werden bereits erfolgte Zahlungen 
                in voller Höhe rückerstattet. 
                 
                (6) Programmänderungen 
                Aus Sicherheitsgründen ist der Bergführer bei außergewöhnlichen 
                Umständen (Lawinengefahr, Wetter, usw.) dazu berechtigt, Programmpunkte 
                kurzfristig zu ändern. Fallen aus solchen Gründen oder auch durch 
                Verschulden eines Teilnehmers Programmpunkte aus, entsteht dadurch 
                kein Anspruch auf Entschädigung. 
                 
                7) Mindestteilnehmerzahl 
                Eine von der ASN angebotene VA kann in der Regel nur durchgeführt 
                werden, wenn die jeweils angegebene Mindestteilnehmerzahl (z.B. 
                4-6 Personen bedeutet Mindestteilnehmerzahl 4) erreicht wird. 
                Ist dies nicht der Fall, ist die ASN berechtigt, bis 7 Tage vor 
                VA Beginn vom Vertrag zurückzutreten, und eine Alternative zur 
                nicht zustande gekommenen VA anzubieten. Wird diese nicht akzeptiert, 
                wird der bereits bezahlte Betrag in voller Höhe zurückerstattet. 
                Wünscht der Betreffende dennoch eine Durchführung der nicht zustande 
                gekommenen VA, so ergibt sich daraus eine neue Vertragsgrundlage 
                und damit ein neuer Preis für die VA, der bekanntgegeben wird. 
                Auf dieser neuen Vertragsgrundlage kann die VA dann durchgeführt 
                werden. 
                 
                (8) Veranstalter 
                Ist die Alpinschule Nolimit unter der Leitung von Jürgen Wietrzyk, 
                staatlich geprüfter Berg- und Schiführer und Sportkletterlehrwart. 
                Einige Veranstaltungen finden in Kooperation mit diversen Reisebüros 
                statt. 
                 
                (9) Markenrechte 
                Für den gesamten Iinhalt dieses Webauftritts ist die ASN 
                verantwortlich. Alle Rechte für den Inhalt liegen bei der 
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                und wird angezeigt. Copyright © 1998-2009 Nolimit.at. Ausgewiesene 
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                Bergsteigen ist eine Risikosportart. Der Bergführer hat unter 
                anderem vor allem die Aufgabe dieses Risiko auf ein Minimum herabzusetzen. 
                Eine 100%ige Risikoreduktion ist jedoch auch dem besten Bergführer 
                nicht möglich. Es bleibt immer ein - wenn auch möglichst geringes 
                - Potential an Unvorhersehbarem über (trotz Wetterbericht und 
                Lawinenwarndienst). 
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